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Ohne
die Mitwirkung vieler freundlicher Leute kann so ein
geschichtlicher Rückblick nicht zustande kommen. An
dieser Stelle bedanke
ich mich bei Sammlern, Statistikern, Fotografen und ehemaligen Kollegen,
die mir Fotos und Informationen zur Verfügung gestellt haben. Für alle
verwendeten Fotos, Zeichnungen und Pläne liegen die Genehmigungen der
Rechteinhaber vor.
Wenn
Personen das Hauptmotiv des Fotos darstellen, liegen von den
abgebildeten Personen die Genehmigungen zur Nutzung vor. Ich verwende
den deutschen bzw. englischen Model - Release - Vertrag der Bildagentur
Panthermedia GmbH
In einzelnen Fällen sind
die Schutzfristen von hier verwendeten Fotos nach Urheberrechtsgesetz
abgelaufen.
Zum
Problem des Urheberrechtes in Deutschland fällt mir nur eines ein:
Das Urheberrecht in Deutschland ist im Grunde ein Problem !
Man kann nur den Eindruck gewinnen, dass zwar manches in Gesetzestexten
steht, die aber geeignet sind, rechtschaffene Leute völlig in
die Irre zu treiben. Die Einzelfallentscheidungen deutscher
Gerichte und weltfremder Richter widersprechen sich teilweise in derart
grotesker Weise zu gleich gelagerten Fällen,
dass man Zweifel haben muss, ob es überhaupt ein solches Gesetz
gibt. Wenn man das Internet durchforstet, wird man weiter
zweifeln. Es
gibt aber ein solches Gesetz. Es heißt Gesetz über Urheberrecht
und verwandte Schutzrechte (UrhG). Das wird immer mal aktualisiert
in einem Prozedere endloser Änderungen. Z.B. gab es da das Gesetz zur Regelung des
Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10.09.2003. Es
folgte das Fünfte Gesetz zur Änderung des UrhG (BGBl. I, 2587),
womit das Folgerecht geändert worden ist. Eine weitere Änderung
gab es durch das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in
der Informationsgesellschaft vom 31.10.2007. Darüber hinaus
existieren Reglungen auf Europäischer Ebene, die - so sagt man -
erschaffen worden sind, um die Bestimmungen in Europa zu
harmonisieren. Man darf bezweifeln, dass sich in
absehbarer Zeit irgendwas klärt. Man sollte annehmen, dass
die Fragen zum Urheberrecht nun weniger werden. Weit gefehlt ! |
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Es
hilft nur, sich soweit als möglich abzusichern, wenn man mit
Bildmaterial an die Öffentlichkeit geht. Nach jahrelanger
Beschäftigung mit der Materie, ohne dass man am Ende wirklich
richtig schlau da steht, hält man sich nach meiner Erfahrung am
besten an ein paar einfache Grundsätze. Die im einzelnen zu
erläutern, ist an dieser Stelle allerdings nicht möglich und
berufen kann sich auch niemand auf das, was hier steht.
1.
Bei Unsicherheit auf die Veröffentlichung verzichten !
2. Bei der Nutzung eigener Bilder auf Markenrechte und die Rechte
am eigenen Bild abgebildeter Personen - die nicht Personen der
Zeitgeschichte sind - achten, wenn diese Personen wesentlicher Bestandteil
des Bildes sind.
3. Karten selber malen oder auf Wikipedia
nach frei verfügbaren Karten suchen. Auf die Nutzung jeglicher
Landkarten und Stadtpläne - egal woher kopiert - verzichten oder
bei
Landkartenverlagen anfragen. Ich habe solche Genehmigung zur
kostenlosen Nutzung von einem
Verlag schon mal erhalten, was aber scheinbar selten vorkommt.
4. Direkt aus Google Maps oder Google Earth mit Screenshot
kopierte Bilder besser nicht verwenden. Google ist nicht der Urheber
dieser Bilder. Die Nutzungsbestimmungen, die Google herausgegeben
hat, sind m.E. nicht eindeutig !
5. Zur Nutzung fremder Bilder die Erlaubnis des jeweiligen
Fotografen einholen. So schwer es manchmal fällt, wenn ich die
nicht habe, kann ich das Bild nicht nutzen. Ausnahmen sind Bilder,
bei denen die Schutzfrist abgelaufen ist. Das ist i.A. der Fall,
wenn der Fotograf seit mindestens 70 Jahren verstorben ist. Die
Regelung für das Internet ist weltweit unterschiedlich, mit den 70
Jahren liegt man aber - prinzipiell - mehr auf der sicheren Seite,
denn auf der unsicheren. Bei 100 Jahre alten Fotos, die man keinem
Fotografen mehr zuordnen kann, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass
man keine Schwierigkeiten bekommt. Fremde Bilder nicht mit dem
eigenen ©
- Symbol kennzeichnen. Erstens gibt es das in Deutschland im Grunde
ohnehin nicht - aber jeder versteht, was gemeint ist - und
zweitens hat man an fremden Bildern weder das nicht übertragbare
Urheberrecht noch das Recht der Vervielfältigung, d.h. das Recht
der Weitergabe an Dritte.
6. Beim Zitieren von Text besteht die Möglichkeit des so genannten
Kleinzitates, d.h. das auszugsweise Zitieren eines geschützten
Textes. Eine Quellenangabe ist dabei unerlässlich.
7. Die digitale Bearbeitung von Bildern - z.B. um Kratzer zu
entfernen oder vielleicht eine fehlende Ecke zu ersetzen - ändert
am Urheberrecht des Bildes nichts. In größerem Umfang vorgenommene
Bearbeitungen können die Zustimmung des Autors erforderlich
machen.
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